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Hauptkörper

Ein Verein besteht aus den Organen, die das ordnungsgemäße Funktionieren dieses Vereins ermöglichen. Zu nennen sind hier unter anderem der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

Vorstand

  • Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Präsidenten, dem 2. Präsidenten und dem Schatzmeister.
  • Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten. Der Präsident hat das Recht, den Verein allein zu vertreten.
  • Der Vizepräsident und der Schatzmeister vertreten gemeinsam den Verein.
  • Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
  • Die Mitglieder des Verwaltungsrates bleiben nach Ablauf ihres Mandats bis zur erfolgreichen Wahl eines neuen Verwaltungsrates im Amt.
  • Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit aus, kann der Vorstand für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds ein Ersatzmitglied ernennen.
  • Dem Vorstand können nur Mitglieder des Vereins angehören.
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Die Generalversammlung

  • Die Mitgliederversammlung ist für folgende Fragen zuständig:
  • Wahl und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Kassenprüfer,
  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen,
  • Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins,
  • Bestimmung der Höhe und des Fälligkeitsdatums des Jahresbeitrags,
  • Entscheidung über Beschwerden gegen die Ablehnung eines Aufnahmeantrags und gegen einen Ausschlussbeschluss des Vorstandes,
  • Genehmigung und Entgegennahme des Jahresberichts und anderer Berichte des Verwaltungsrats,
  • Entlastung des Vorstandes.
  • Einmal im Jahr, möglichst im ersten Quartal eines Jahres, findet die ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins statt.
  • Weitere (außerordentliche) Mitgliederversammlungen werden einberufen, wenn die Interessen des Vereins dies erfordern.
  • Die Beschlüsse der Hauptversammlung sind Gegenstand eines Protokolls, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterzeichnet wird.
  • Der Protokollführer ist der Schatzmeister. Bei Verhinderung des Schatzmeisters bestimmt die Versammlung den Protokollführer.
  • Die Niederschrift enthält Zeit und Ort der Versammlung, die Zahl der anwesenden Mitglieder, die Namen des Versammlungsleiters und des Verwahrers der Niederschrift und der Tagesordnung sowie die gefassten Beschlüsse einschließlich der Art der Abstimmung und der Ergebnis der Abstimmung.